Die Fahrschule aller Klassen
Wir bieten einen abwechelungsreichen, interessanten und leicht zu verstehenden Unterricht mit modernster Technik und modernen Fahrzeugen an.
Führerscheinklassen
hier eine Übersicht:
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 50 ccm
- bbH max. 45 Km/h
- Leistung mehr als 4 KW bei Elektromotor
dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 ccm
- bbH max. 45 Km/h
- Leistung max. 4 KW bei "nicht Fremdzündungsmotoren"( Diesel, Elektro)
Mindestalter:
- 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum mehr als 50 ccm
- bbH mehr als 45 Km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge*
- Leistung mehr als 15 KW
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern*
- Hubraum mehr als 50 ccm
- bbH als 45 Km/h
- Leistung meh als 15 KW
Mindestalter:
- 24 Jahre
* - 21 Jahre
- 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung max. 35 KW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 KW/kg nicht überschreiten
Mindestalter:
- 18 Jahre
(Fahrerlaubnisse Klasse A (beschränkt) die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A)
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 ccm
- Motorleistung max. 11 KW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 KW/kg nicht überschreiten
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern*
- Hubraum mehr als 50 ccm
- bbH als 45 Km/h
- Leistung meh als 15KW
Mindestalter:
- 16 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- zgM. max. 3500kg
- Sitzplätze außer Fahrer max. 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger bis 750kg (über 750kg, sofern die zgM. Auto+Anhänger 3500kg nicht überschreitet)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 begleitendes Fahren
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B mit:
- Anhänger über 750kg (sofern die zgM. Auto+Anhänger 3500kg überschreitet aber 4250kg nicht übersteigt)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 begleitendes Fahren
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mindestalter:
- 25 Jahre
Vorrausetzung:
- mind 5 Jahre Besitz Klasse B
!!! Achtung: nur in Deutschland gültig + kein Aufstieg zu A2 wie A1 möglich !!!
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B mit:
- Anhänger über 750kg, sofern die zgM. Anhänger 3500kg nicht übersteigt
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 begleitendes Fahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- zgM. mehr als 3500kg max. 7500kg
- Sitzplätze außer Fahrer max. 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz:
- KL: B
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 o. B mit:
- Anhänger max. 750kg, sofern die zgM. LKW+Anhänger 12 000kg nicht übersteigt)
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz:
- KL: C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- zgM. mehr als 3500kg
- Sitzplätze außer Fahrer max. 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre !!!
- 18 Jahre bei Grundqualifikation § 4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Vorbesitz:
- KL: B
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C mit:
- Anhänger über 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre !!!
- 18 Jahre bei Grundqualifikation § 4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Vorbesitz:
- KL: C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- Sitzplätze außer Fahrer mehr als 8 aber nicht mehr als 16 (ausgelegt und gebaut)
- Länge max. 8m
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre !!!
- ggf. 18 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: B
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 :
- Anhänger mehr als 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- ggf. 18 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: D1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- Sitzplätze außer Fahrer mehr als 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 24 Jahre
-ggf. 23Jahre, 21 Jahre, 20 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: B
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D :
- Anhänger mehr als 750kg
Mindestalter:
- 24 Jahre
-ggf. 23Jahre, 21 Jahre, 20 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: D
Zugmaschienen* und selbstfahrende Arbeitsmaschienen bzw. Futtermischwagen:
- bbH max. 40 Km/h
* - ab 18 Jahren 60 Km/h
- nach Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und nur für solche eingesetzt
( auch mit Anhänger)
Mindestalter:
- 16 Jahre
*- 18 Jahre
Zugmaschienen* und selbstfahrende Arbeitsmaschienen bzw. Futtermischwagen:
- bbH max. 40 Km/h ohne Anhänger !!!
- Anhänger dürfen nur mit max. 25 Km/h geführt werden !!!
- nach Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und nur für solche eingesetzt
( auch mit Anhänger)
- Stapler und andere Flührförderfahrzeuge mit bbH max. 25 Km/h
Mindestalter:
- 16 Jahre